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Mieterwechsel (Ein- / Auszug) - Meldung Vermieter (ohne Staatsangeh.)

Zugehörige Objekte

Bemerkung

MIETERWECHSEL

Gemäss §7 des Anmeldungs- und Registergesetzes (ARG) des Kantons Basel-Landschaft sind die VERMIETER oder die in ihrem Namen handelnde Personen verpflichtet, Mieterwechsel der Gemeindeverwaltung mitzuteilen.

Zuzüge, Umzüge und Wegzüge sind innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden.

Unterlagen

- eventueller Vormieter mitteilen

Verfahren

Sie erhalten von uns in den nächsten Tagen ein Bestätigungsmail.

Online-Formular

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