Feuerungskontrolle
Gemäss den gesetzlichen Vorschriften überprüft unsere Feuerungskontrolle alle zwei Jahre, ob die Emissionsvorschriften der Feuerungsanlagen eingehalten sind. Ist dies nicht der Fall, ist eine Einregulierung und nötigenfalls auch eine Sanierung der Heizung erforderlich.
Unser Feuerungskontrolleur berät Hauseigentümerinnen und -eigentümer als neutrale Fachperson, wie bei Problemen zweckmässig vorgegangen werden kann.
Damit die Feuerungskontrolle durchgeführt werden kann, erhalten die die Betroffenen rechtzeitig eine Ankündigung.
Die Kosten für die Feuerungskontrolle betragen:
- Fr. 70.-- für einstufige Anlagen
- Fr. 85.-- für zweistufige Anlagen
Über nähere Einzelheiten erteilen wir gerne Auskunft.