Mietzinsbeiträge
Was sind Mietzinsbeiträge?
Mietzinsbeiträge reduzieren die finanzielle Belastung von Familien und Alleinerziehenden in bescheidenen finanziellen Verhältnissen. Durch die Beiträge sollen die jährlichen Mietkosten für diese Familien und Alleinerziehenden bezahlbar sein. Mietzinsbeiträge sind nicht Teil der Sozialhilfe, sondern sollen einen Sozialhilfebezug verhindern.
Welche Bedingungen müssen Sie erfüllen, damit Sie Mietzinsbeiträge beantragen können?
- Knappe finanzielle Verhältnisse.
- Mindestens ein Kind (minderjährig oder in Erstausbildung) lebt im gleichen Haushalt.
- Verbringen Kinder im Trennungsfall ihre Zeit gleichermassen bei beiden Eltern, können beide Elternteile Mietzinsbeiträge beantragen.
- CH-Bürger/-innen und Ausländer/-innen mit einem Ausweis C, B, F oder S.
- Seit mindestens 2 Jahren im Kanton Basel-Landschaft wohnhaft.
Kantonale gesetzliche Grundlagen:
Informationen
- Datum
- 1. Januar 2024
Dokumente
Name | |||
---|---|---|---|
Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen (PDF, 2.08 MB) | Download | 0 | Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen |
Antrag Mietzinsbeiträge (PDF, 147.64 kB) | Download | 1 | Antrag Mietzinsbeiträge |