Öffentliches Mitwirkungsverfahren WaldbaulinienpläneGemäss § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes führt der Gemeinderat Röschenz für die Festlegung der Waldbaulinien in fünf Teilplänen das öffentliche Mitwirkungsverfahren durch. Die Bevölkerung kann im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens Einwendungen erheben und Vorschläge einreichen, welche bei der weiteren Planung berücksichtigt werden, sofern sie sich als sachdienlich erweisen. Die Unterlagen liegen vom Montag, 14. April bis zum Dienstag, 13. Mai 2025 öffentlich auf der Gemeindeverwaltung auf und können zu den ordentlichen Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung eingesehen werden. Zugleich sind die Unterlagen auf der gemeindeeigenen Homepage aufgeschaltet. Einwendungen und Vorschläge sind bis spätestens am 13. Mai 2025 schriftlich an den Gemeinderat Röschenz einzureichen. Der Gemeinderat
Datum der Neuigkeit 14. Apr. 2025
|