Ersatzwahl in den Gemeinderat - Publikation Widerruf Urnenwahl und Wahlerklärung
Ersatzwahl in den Gemeinderat
Für die Ersatzwahl in den Gemeinderat vom 27. September 2026 ist innert gesetzlicher Frist die Zahl der Vorgeschlagenen gleich gross wie die Zahl der zu Wählenden. In Anwendung von § 30 des Gesetzes über die politischen Rechte in Verbindung mit § 5 der Gemeindeordnung von Röschenz ist daher die Stille Wahl möglich.
Demgemäss wird verfügt:
- Die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission widerruft die Urnenwahl für die Ersatzwahl in den Gemeinderat vom 27. September 2026.
- Die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission erklärt folgende Person für den Rest der Amtsperiode 2024 - 2028 als Gemeinderat für gewählt:
Mario Wälti
Die Publikation des Widerrufs der Urnenwahl und Wahlerklärung erfolgt im Aushang und auf der Website der Gemeinde.
Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission
Präsident Aktuarin
Fabian Cueni Jacqueline Cueni
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Gültigkeit dieser Wahl kann gemäss § 83 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte innert 3 Tagen seit Eröffnung der Verfügung Beschwerde erhoben werden.
Zugehörige Objekte
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| GRPK - Widerruf GR-Wahl und Wahlerklärung (PDF, 398 kB) | Download | 0 | GRPK - Widerruf GR-Wahl und Wahlerklärung |