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Update: Kanton lockert Massnahmen bezüglich Trockenheit

28. August 2026
Medienmitteilung
Liestal, 27. August 2026
Kanton Basel-Landschaft lockert Massnahmen bezüglich Trockenheit
Nach den Niederschlägen der vergangenen Tage entspannt sich die Lage im Kanton Basel-Landschaft teilweise. Ab morgen, 28. August 2026, 12:00 Uhr, wird das absolute Feuerver-bot im Siedlungsgebiet aufgehoben. Im Wald und am Waldrand (200 Meter) gilt weiterhin ein absolutes Feuerverbot. Aufgehoben werden ausserdem das Parkierverbot sowie das Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot am Unterlauf der Birs.

Allgemeine Lage
Mit Verfügungen vom 25., 29. Juni, 2., 13., 16. und 23. und 30. Juli sowie vom 13. August 2026 hat der Kanton Basel-Landschaft diverse Massnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Um-welt ergriffen.
Nach den Niederschlägen der vergangenen Tage hat sich die Lage hinsichtlich des Siedlungsge-bietes und des Offenlands teilweise entspannt. Die Waldbrandgefahrenstufe ist neu auf Stufe 4.

Lockerung von Massnahmen per 28. August 2026, 12:00 Uhr
Das absolute Feuerverbot wird hinsichtlich des Siedlungsgebiets aufgehoben. Es ist weiterhin ver-boten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 200 Meter) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für fest eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz-/Kohle-/Einweg-Gasgrills etc.). Die Aufhebung des allgemeinen Feuerverbots im Sied-lungsgebiet gilt auch, wenn sich dieses innerhalb des definierten Mindestabstands zum Wald (200 Meter) befindet. In diesem Perimeter ist es unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt erlaubt, Feuer zu entfachen.
Aufgehoben wird zudem das Verbot, Motorfahrzeuge auf Feldern, Wiesen, Grünflächen und Stop-pelfeldern zu parkieren. Das Bade- und Betretungsverbot für Menschen und Tiere sowie das Fischereiverbot am Unterlauf der Birs wird ebenfalls aufgehoben. Ein solches gilt weiterhin für sämtliche Fliessgewässer mit Ausnahme des Rhein und der Birs.

Vorsicht im Wald
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit leidet der Wald stark unter Trockenstress und es muss mit spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Deshalb ist bei Waldbe-suchen erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Allfällige Absperrungen sind zwingend einzuhalten.


Bestehende Massnahmen (weiterhin gültig)
Medienmitteilung vom 30. Juli 2026
- Fliessgewässer: Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft gilt ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot mit Ausnahme des Rheins und der Birs.

Medienmitteilung vom 16. Juli 2026
- Feuerwerk: Es gilt ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton.
- Wasserentnahme: Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton gilt ein generelles Wasserent-nahmeverbot. Dies gilt namentlich auch für von der Bau- und Umweltschutzdirektion bewil-ligte Wasserentnahmen. Davon ausgenommen sind die Birs und der Rhein.

Medienmitteilung vom 25. Juni 2026
- Waldbrandgefahr: Generell verboten ist das Steigenlassen von Himmelslaternen bezie-hungsweise Heissluft-Ballons – unabhängig davon, ob diese gekauft oder selbst hergestellt wurden –, die durch offenes Feuer angetrieben werden. Zudem ist es untersagt, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.


Tagesaktuelle Informationen finden Sie auf Kantonale Online-Informations-Plattform «Trockenheit»

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Medienmitteilung
Liestal, 23. Juli 2026
Der Kanton Basel-Landschaft erlässt ein absolutes Feuerverbot im Freien.
Die ausbleibenden Niederschläge und warmen Temperaturen haben die Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft weiter verschärft. Im Kantonsgebiet gilt neu die höchste Gefah-renstufe 5 (sehr grosse Gefahr) für Waldbrand. Deshalb verfügt der Kantonale Führungs-stab (KFS) per 24. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerverbot im Freien – das Feuerver-bot umfasst neu somit auch das Offenland und das Siedlungsgebiet.

Allgemeine Lage
Mit Verfügungen vom 25., 29. Juni, 3., 13. und 16. Juli 2026 hat der Kanton Basel-Landschaft di-verse Massnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt ergriffen. Die anhaltende Tro-ckenheit und die fehlenden Niederschläge haben die Brandgefahr auch im Siedlungsgebiet weiter erhöht. Neu gilt im Kanton Basel-Landschaft die höchste Waldbrandgefahrenstufe 5 (sehr grosse Gefahr). Aufgrund der vorliegenden Prognosen muss zudem mit einer weiteren Verschärfung der Lage gerechnet werden.

Neue zusätzliche Massnahme
Aufgrund der geschilderten Lage verfügt der Kanton Basel-Landschaft per 24. Juli 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf folgende zusätzliche Massnahme:
• Es ist verboten, im Freien Feuer zu entfachen. Davon ausgenommen ist die Verwendung von Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet.

Vorsicht im Wald
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit leidet der Wald stark unter Trockenstress und es muss mit spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Deshalb ist bei Waldbe-suchen erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Allfällige Absperrungen sind zwingend einzuhalten.

Bestehende Massnahmen (weiterhin gültig)
Medienmitteilung vom 16. Juli 2026
Feuerwerk: Es gilt ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton.
Motorfahrzeuge: Verboten ist das Abstellen von Motorfahrzeugen auf Grünflächen, Stop-pelfeldern, Feldern und Wiesen.
Wasserentnahme: Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton gilt ein generelles Wasserent-nahmeverbot. Dies gilt namentlich auch für von der Bau- und Umweltschutzdirektion bewil-ligte Wasserentnahmen. Davon ausgenommen sind die Birs und der Rhein.

Medienmitteilung vom 29. Juni 2026
Ergolz: Das Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot an der Ergolz gilt von Sissach (ARA Ergolz 1) bis zur Mündung in den Rhein.

Medienmitteilung vom 25. Juni 2026
Waldbrandgefahr: Generell verboten ist das Steigenlassen von Himmelslaternen bezie-hungsweise Heissluft-Ballons – unabhängig davon, ob diese gekauft oder selbst hergestellt wurden –, die durch offenes Feuer angetrieben werden. Zudem ist es untersagt, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

Medienmitteilung vom 24. Juni 2026
Birs: Bade- und Betretungsverbot für Menschen und Tiere sowie Fischereiverbot am Un-terlauf der Birs.

Tagesaktuelle Informationen finden Sie auf
Kantonale Online-Informations-Plattform «Trockenheit»
 
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Medienmitteilung
Liestal, 16. Juli 2026

Der Kanton Basel-Landschaft erlässt ein absolutes Feuerwerksverbot
Die anhaltend hohen Temperaturen und die ausbleibenden Niederschläge haben die Tro-ckenheit im Kanton Basel-Landschaft weiter verschärft. Deshalb verfügt der Kantonale Füh-rungsstab KFS per 17. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kan-ton und ein Verbot, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 200 Meter) Feuer zu ent-fachen.


Allgemeine Lage
Mit diversen Verfügungen (25., 29. Juni, 3. Juli sowie 13. Juli 2026) hat der Kanton Basel-Land-schaft Massnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt ergriffen. Der wenige Regen der vergangenen Stunden hat keine Entspannung gebracht und es sind keine ergiebigen Regen-fälle prognostiziert.


Neue zusätzliche Massnahmen

Die aktuelle Trockenheit auf Grund der andauernden hohen Temperaturen und den geringen Nie-derschlägen hat den Kanton Basel-Landschaft dazu bewogen, folgende Massnahmen per 17. Juli 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf zu verfügen:
• Es gilt ab sofort ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton.
• Es ist zudem verboten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 200 Meter) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für Grills aller Art. Vom Feuerverbot ausgenommen ist mit der nötigen Vorsicht das Siedlungsgebiet. Es ist verboten Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
• Die Bevölkerung ist zu sorgfältigem Umgang mit Feuer im Siedlungsgebiet aufgerufen. All-fällige kommunale Feuerverbote sind strikte einzuhalten.
• Verboten ist das Abstellen von Motorfahrzeugen auf Grünflächen, Stoppelfeldern, Feldern und Wiesen.
• Es gilt ein Wasserentnahmeverbot in sämtlichen Gewässern ausser der Birs und dem Rhein.


Vorsicht im Wald

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit leidet der Wald stark unter Trockenstress und es muss mit spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Deshalb ist bei Waldbe-suchen erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Allfällige Absperrungen sind zwingend einzuhalten.

Bestehende Massnahmen (weiterhin gültig)
Medienmitteilung vom 13. Juli 2026
• Für die Birsig und ihre Zuflüsse gilt ein generelles Wasserentnahmeverbot. Dies gilt na-mentlich auch für von der Bau- und Umweltschutzdirektion bewilligte Wasserentnahmen.
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Medienmitteilung vom 29. Juni 2026
• Ergolz: Das Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot an der Ergolz gilt von Sissach (ARA
Ergolz 1) bis zur Mündung in den Rhein.
• Wasserentnahmeverbot: Für die Ergolz und ihre Zuflüsse gilt ein generelles Wasserentnahmeverbot.
Dies gilt namentlich auch für von der Bau- und Umweltschutzdirektion bewilligte
Wasserentnahmen.
Medienmitteilung vom 26. Juni 2026
• Waldbrandgefahr: Generell verboten ist das Steigenlassen von Himmelslaternen beziehungsweise
Heissluft-Ballons – unabhängig davon, ob diese gekauft oder selbst hergestellt
wurden –, die durch offenes Feuer angetrieben werden. Zudem ist es untersagt, brennende
Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
• Wasserentnahmeverbot aus Gewässern: Das Entnehmen von Wasser für den Gemeingebrauch
ist verboten. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen
zum Beispiel mittels Eimer oder Giesskanne aus öffentlichen Gewässern.
Medienmitteilung vom 24. Juni 2026
• Bade- und Betretungsverbot: für Menschen und Tiere sowie Fischereiverbot am Unterlauf
der Birs.


Tagesaktuelle Informationen finden Sie auf
Kantonale Online-Informations-Plattform «Trockenheit»
Für Rückfragen:
Rolf Wirz, Informationsdienst Kantonaler Führungsstab, 061 552 59 11 /
rolf.wirz@bl.ch

 

 

Die anhaltenden hohen Temperaturen und die ausbleibenden Niederschläge verschärfen die Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab KFS per 3. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern.

 

Allgemeine Lage
Da es in den vergangenen Wochen wenig bis keine ergiebigen Niederschläge gegeben hat, sind die Böden sehr trocken. Aufgrund der vorliegenden Prognosen muss mit einer weiteren Verschärfung der Lage gerechnet werden. Die Waldbrandgefahrenstufe wird daher per 3. Juli 2026, 12.00 Uhr, auf Stufe 4 (gross) angehoben.

 

Neue zusätzliche Massnahmen
Die aktuelle Trockenheit auf Grund der andauernden hohen Temperaturen und fehlenden Niederschlägen hat den Kanton Basel-Landschaft dazu bewogen, folgende Massnahme per 3. Juli 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf zu verfügen:

  • Absolutes Feuerverbot: Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 50 Meter zum Wald) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz- / Kohle- / Einweg- / Gasgrills etc.).
    Hinweis: Für Siedlungsgebiet, welches sich am Waldrand befindet, gilt das Verbot nicht. Die Bevölkerung wird um entsprechende Vorsicht gebeten.


 

Bestehende Massnahmen (weiterhin gültig)

MedienmitteilungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. vom 29. Juni 2026

  • Ergolz: Das Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot an der Ergolz gilt von Sissach (ARA Ergolz 1) bis zur Mündung in den Rhein.
  • Wasserentnahmeverbot: Für die Ergolz und ihre Zuflüsse gilt ein generelles Wasserentnahmeverbot. Dies gilt namentlich auch für von der Bau- und Umweltschutzdirektion bewilligte Wasserentnahmen.
     

MedienmitteilungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. vom 26. Juni 2026

  • Waldbrandgefahr: Generell verboten ist das Steigenlassen von Himmelslaternen beziehungsweise Heissluft-Ballons – unabhängig davon, ob diese gekauft oder selbst hergestellt wurden –, die durch offenes Feuer angetrieben werden. Zudem ist es untersagt, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Wasserentnahmeverbot aus Gewässern: Das Entnehmen von Wasser für den Gemeingebrauch ist verboten. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen zum Beispiel mittels Eimer oder Giesskanne aus öffentlichen Gewässern.
     

MedienmitteilungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. vom 24. Juni 2026

  • Bade- und Betretungsverbot: für Mensch und Tier sowie Fischereiverbot am Unterlauf der Birs

 

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Zugehörige Objekte

Name Download
Verfügung RFS vom 26. Juni 2026 (PDF, 246 kB) Download 0 Verfügung RFS vom 26. Juni 2026
Kt BL - Medienmitteilung Trockenheit Update 29.06.26_RHA (PDF, 103 kB) Download 1 Kt BL - Medienmitteilung Trockenheit Update 29.06.26_RHA
Kt BL - Verfügung vom 29. Juni 2026 Trockenheit (PDF, 117 kB) Download 2 Kt BL - Verfügung vom 29. Juni 2026 Trockenheit
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Kt BL - Medienmitteilung - Lockerung Massnahmen Trockenheit per 28.08.2026 (PDF, 131 kB) Download 6 Kt BL - Medienmitteilung - Lockerung Massnahmen Trockenheit per 28.08.2026