Update: Absolutes Feuerverbot (ab 3. Juli 2026, 12 Uhr)
Die anhaltenden hohen Temperaturen und die ausbleibenden Niederschläge verschärfen die Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab KFS per 3. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern.
Allgemeine Lage
Da es in den vergangenen Wochen wenig bis keine ergiebigen Niederschläge gegeben hat, sind die Böden sehr trocken. Aufgrund der vorliegenden Prognosen muss mit einer weiteren Verschärfung der Lage gerechnet werden. Die Waldbrandgefahrenstufe wird daher per 3. Juli 2026, 12.00 Uhr, auf Stufe 4 (gross) angehoben.
Neue zusätzliche Massnahmen
Die aktuelle Trockenheit auf Grund der andauernden hohen Temperaturen und fehlenden Niederschlägen hat den Kanton Basel-Landschaft dazu bewogen, folgende Massnahme per 3. Juli 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf zu verfügen:
- Absolutes Feuerverbot: Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 50 Meter zum Wald) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz- / Kohle- / Einweg- / Gasgrills etc.).
Hinweis: Für Siedlungsgebiet, welches sich am Waldrand befindet, gilt das Verbot nicht. Die Bevölkerung wird um entsprechende Vorsicht gebeten.
Bestehende Massnahmen (weiterhin gültig)
MedienmitteilungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. vom 29. Juni 2026
- Ergolz: Das Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot an der Ergolz gilt von Sissach (ARA Ergolz 1) bis zur Mündung in den Rhein.
- Wasserentnahmeverbot: Für die Ergolz und ihre Zuflüsse gilt ein generelles Wasserentnahmeverbot. Dies gilt namentlich auch für von der Bau- und Umweltschutzdirektion bewilligte Wasserentnahmen.
MedienmitteilungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. vom 26. Juni 2026
- Waldbrandgefahr: Generell verboten ist das Steigenlassen von Himmelslaternen beziehungsweise Heissluft-Ballons – unabhängig davon, ob diese gekauft oder selbst hergestellt wurden –, die durch offenes Feuer angetrieben werden. Zudem ist es untersagt, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
- Wasserentnahmeverbot aus Gewässern: Das Entnehmen von Wasser für den Gemeingebrauch ist verboten. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen zum Beispiel mittels Eimer oder Giesskanne aus öffentlichen Gewässern.
MedienmitteilungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. vom 24. Juni 2026
- Bade- und Betretungsverbot: für Mensch und Tier sowie Fischereiverbot am Unterlauf der Birs
Tagesaktuelle Informationen finden Sie auf
Kantonale Online-Informations-Plattform «Trockenheit»Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Verfügung RFS vom 26. Juni 2026 (PDF, 246 kB) | Download | 0 | Verfügung RFS vom 26. Juni 2026 |
| Kt BL - Medienmitteilung Trockenheit Update 29.06.26_RHA (PDF, 103 kB) | Download | 1 | Kt BL - Medienmitteilung Trockenheit Update 29.06.26_RHA |
| Kt BL - Verfügung vom 29. Juni 2026 Trockenheit (PDF, 117 kB) | Download | 2 | Kt BL - Verfügung vom 29. Juni 2026 Trockenheit |
| Kt BL - Verfügung vom 2. Juli 2026 (PDF, 107 kB) | Download | 3 | Kt BL - Verfügung vom 2. Juli 2026 |