Mieterwechsel (Ein- / Auszug) - Meldung Vermieter (ohne Staatsangeh.)
Aktionen
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerdienste | 061 766 90 10 | gemeinde@roeschenz.ch |
Bemerkung
MIETERWECHSEL
Gemäss §7 des Anmeldungs- und Registergesetzes (ARG) des Kantons Basel-Landschaft sind die VERMIETER oder die in ihrem Namen handelnde Personen verpflichtet, Mieterwechsel der Gemeindeverwaltung mitzuteilen.
Zuzüge, Umzüge und Wegzüge sind innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden.
Unterlagen
- eventueller Vormieter mitteilen
Verfahren
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.