Hundewesen (Anmeldung - Abmeldung)
Registrierungspflicht und Anmeldung
Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein.
Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalterin oder Hundehalter. Was müssen Sie tun?
Bevor Sie also mit einem Welpen oder neu übernommenen Hund zum Tierarzt gehen, melden Sie sich zuerst bei der Gemeindeverwaltung zur Erfassung der Personendaten. Ihre Personalien werden in der zentralen Hundedatenbank Amicus registriert. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.
Die Anmeldung eines Hundes durch den/die Hundebesitzer/in bei der Gemeinde hat innert 14 Tagen nach Anschaffung resp. Zuzug zu erfolgen.
Was wird zur Anmeldung benötigt?
- Angaben über den Hundehalter
- Name und Adresse des Besitzers
- Impfausweis mit den Angaben über den Hund
- Name und Geburtsdatum des Hundes
- Hunderasse
- Geschlecht, Farbe etc. des Hundes
- Chip-Nummer
- Kopie aktuelle Haftpflichtversicherung (Versicherungssumme: mind. CHF 3 Mio / gemäss Hundegesetz vom 01.01.2008 des Kantons Basel-Landschaft)
Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten.
Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.
Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden.
Kursbesuche sind empfohlen aber nicht mehr obligatorisch.
Ihr Hund ist verstorben
Wir bitten Sie, uns mitzuteilen wann Ihr Hund verstorben ist. Somit können wir die Meldung in der AMICUS-Datenbank vornehmen.
Ausland
Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.
Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:
- Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
- Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
- Export und Tod des Hundes
AMICUS und ANIMUNDO
Sie können dies entweder über www.amicus.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen.
Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Sie sind bereits Hundehalter. Was ist ab 2026 neu für Sie?
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
AMICUS ab Januar 2026
Ab Januar 2026 wird die bisherige physische PetCard abgeschafft. Bei Neuregistrierungen von Hunden versendet AMICUS weiterhin eine Registrierungsbestätigung per Post. Als kostenlose Alternative zur physischen PetCard wird die digitale ePetCard in der neuen Applikation animundoExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. eingeführt. Mit der ePetCard haben Hundehaltende ihre Daten jederzeit digital verfügbar.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Weitere Infos finden Sie ebenfalls unter:
https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/volkswirtschafts-und-gesundheitsdirektion/lebensmittelsicherheit-und-veterinarwesen/veterinaerwesen/hundeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Preis
Zugehörige Objekte
| Name | |||
|---|---|---|---|
| Hundereglement.pdf (PDF, 114 kB) | Download | 0 | Hundereglement.pdf |
| Hundemutations-Formular.pdf (PDF, 1.78 MB) | Download | 1 | Hundemutations-Formular.pdf |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Finanzverwaltung | 061 766 90 13 | gemeinde@roeschenz.ch |