Sperrgut
KLEINSPERRGUT (nur brennbares Material) wird bei der Abfuhr vom Hauskehricht mitgenommen (in Kelsag-Sack oder mit Sperrgutmarke).
Höchstmasse:
100 x 50 x 50 (Hohlkörper)
70 x 70 x 9 (Platten)
120 x 9 x 9 (Latten)
GROBSPERRGUT = alle übrigen Gegenstände (Teppiche, Ski, Snowboards, Sitzgruppen, Tische, Schränke, Balken etc). direkt ins Entsorgungscenter bringen (kostenpflichtig)
Tipps
In einer Tauschbörse oder mit einem Gratisinserat finden Sie vielleicht eine Abnehmerin/einen Abnehmer für das Gut, das Sie nicht mehr brauchen.