Neuwahlen des Gemeinderates
Neuwahlen des Gemeinde- und des Schulrates sowie der Gemeindepräsidentin bzw. den Gemeindepräsidenten
Der Gemeinderat ordnet gemäss § 25 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte für die Amtsperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028 nachstehende Wahlen an. In unserer Gemeinde sind 2024 folgende Urnenwahlen durchzuführen:
3. März 2024:
7 Mitglieder des Gemeinderates
14. April 2024:
Die Nachwahlen für die am 3. März 2024 nichtgewählten Mandatsträger/innen
9. Juni 2024:
- Gemeindepräsident/in
- 2 der 3 Mitglieder des Schulrates (Amtsperiode vom 01.08.2024 bis 31.07.2028)
30. Juni 2024:
Die Nachwahlen für die am 9. Juni 2024 nichtgewählten Mandatsträger/innen
Wahlverfahren
Die Wahl geschieht laut Gemeindeordnung für alle Behörden nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz).
Die Geschäfts– und Rechnungsprüfungskommission wird durch die Gemeindeversammlung und die Kommissionen durch den Gemeinderat gewählt.
Stille Wahl
Die Stille Wahl ist gemäss § 5 der Gemeindeordnung möglich.
Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge für alle Wahlen sind bei der Gemeindeverwaltung Röschenz einzureichen und zwar bis:
Dienstag, 2. Januar 2024, 12 Uhr, für die Wahlen vom 3. März 2024;
Montag, 11. März 2024, 12 Uhr, für die Nachwahlen vom 14. April 2024;
Montag, 8. April 2024, 12 Uhr, für die Wahlen vom 9. Juni 2024;
Montag, 17. Juni 2024, 12 Uhr, für die Nachwahlen vom 30. Juni 2024.
Wahlvorschlagsformulare
Wahlvorschlagsformulare können nachstehend heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung Röschenz bezogen werden.
Inhalt und Form der Wahlvorschläge
- Die Wahlvorschläge dürfen höchstens so viele Namen wählbarer Personen enthalten, als Mitglieder zu wählen sind.
- Die Vorgeschlagenen sind mit ihrem Vornamen, Namen, Geburtsdaten, Berufen bzw. Tätigkeiten, Wohnadressen und Heimatorten zu bezeichnen.
- Der Wahlvorschlag muss die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen zu ihrer Kandidatur enthalten. Die Zustimmung kann nicht zurückgezogen werden.
- Der Wahlvorschlag muss von mindestens 15 in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten handschriftlich unterzeichnet sein.
- Ein Stimmberechtigter kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen und nach Einreichung des Wahlvorschlages seine Unterschrift nicht zurückziehen.
- Der Name eines Stimmberechtigten, der mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet hat, wird von der Gemeindeverwaltung auf dem zuerst eingereichten Wahlvorschlag belassen und auf allen übrigen Wahlvorschlägen gestrichen.
- Die in der Gemeinde Röschenz Stimmberechtigten können die Wahlvorschläge und die Namen der Unterzeichner auf der Gemeindeverwaltung einsehen.
Wichtiger Hinweis
Die Wahlvorschläge sind am Einreichetag unbedingt bis spätestens 12.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung, Dorfplatz 1, 4244 Röschenz, einzureichen.
Der Gemeinderat
Datum der Neuigkeit 17. Okt. 2023