Das Füllen von Schwimmbädern / Pools ist meldepflichtig
Weiterführende Informationen
https://www.roeschenz.ch/de/verwaltung/reglemente/?action=info&pubid=75346
Das Auffüllen privater Schwimmbäder / Pools ist gemäss Wasserreglement § 10 meldepflichtig!
Die Bassinbesitzer werden gebeten, vor der Auffüllung ihres Pools mit kühlem Nass mit dem Technischen Dienst unserer Gemeinde
Tel. 061 761 44 92
Rücksprache zu nehmen, um rechtzeitig einen Termin für den Wasserbezug zu vereinbaren.
Mit der Terminvereinbarung können unnötige Spitzenbezüge beim Wasser vermieden werden.
Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen.
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Datum der Neuigkeit 31. Mai 2023