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Das Füllen von Schwimmbädern / Pools ist meldepflichtig

Weiterführende Informationen https://www.roeschenz.ch/de/verwaltung/reglemente/?action=info&pubid=75346

Das Auffüllen privater Schwimmbäder / Pools ist gemäss Wasserreglement § 10 meldepflichtig!

Die Bassinbesitzer werden gebeten, vor der Auffüllung ihres Pools mit kühlem Nass mit dem Technischen Dienst unserer Gemeinde

Tel. 061 761 44 92

Rücksprache zu nehmen, um rechtzeitig einen Termin für den Wasserbezug zu vereinbaren.

Mit der Terminvereinbarung können unnötige Spitzenbezüge beim Wasser vermieden werden.

Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen.


Pool füllen
 

Datum der Neuigkeit 31. Mai 2023
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