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Aufhebung von Grabfeldern auf dem Friedhof

Aufhebung von Grabfeldern auf dem Friedhof

Gemäss den Bestimmungen des Reglementes über das Bestattungs- und Friedhofwesen, Art. 13, der Einwohnergemeinde Röschenz werden infolge Erreichens der reglementarischen Ruhezeit (20 Jahre) folgende Gräber per 30. April 2023 aufgehoben:

Bestattungsjahrgänge 1996—2002

Die Gemeinde bittet die Angehörigen, Grabmale und Pflanzen bis 30. April 2023 zu entfernen und allfällige Gärtnerarbeiten auf diesen Termin zu kündigen sowie Familienangehörige entsprechend zu informieren. Angehörige werden nach Möglichkeit durch die Verwaltung persönlich angeschrieben.

Nach Ablauf dieser Frist wird die Grabstätte auf Kosten der Angehörigen durch eine Drittfirma geräumt. Entschädigungsansprüche für Grabsteine, usw. bestehen nicht.

Allfällige Fragen beantwortet Ihnen gerne die Gemeindeverwaltung, Tel. 061 766 90 10.



Datum der Neuigkeit 15. Dez. 2022
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