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Die Schweiz übernimmt die EU-Drohnenregulierungen per 1. Januar 2023

Weiterführende Informationen https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen.html

Die wichtigste Änderung für Hobbydrohnen: Fast alle Piloten müssen sich registrieren. Ausgenommen davon sind nur Piloten von Drohnen mit weniger als 250 Gramm Gewicht, sofern die Drohne keine Personendaten erfassen kann.

Das bedeutet, dass jede Person, die eine Drohne mit Kamera besitzt, sich registrieren muss. Denn eine Kamera kann Gesichter aufnehmen und somit Personendaten erfassen.

Alle Piloten von Drohnen ab 250 Gramm müssen zudem einen Online-Test absolvieren, der sicherstellt, dass sie über das nötige Grundwissen verfügen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL): https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen.html


Drohne
 

Dokument Drohnenregel.pdf (pdf, 99.6 kB)


Datum der Neuigkeit 22. Dez. 2022
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