Verkehrspolizeiliche Anordnung - Schöne Fluh, KehrplatzVerkehrspolizeiliche Anordnung Örtlichkeit: Röschenz - Schöne Fluh, Kehrplatz Gegenstand: 2.49 Halten verboten, Ganzer Wendeplatz Begründung: Freihalten des Wendeplatzes für die Zu- und Wegfahrt von Liefer- und Lastwagen Gesetzliche Grundlagen:
Die verkehrspolizeiliche Anordnung wurde im Amtsblatt vom 08.09.2022 publiziert. Der Gemeinderat Datum der Neuigkeit 29. Sept. 2022
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