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Verkehrspolizeiliche Anordnung - Buechbergstrasse

Verkehrspolizeiliche Anordnung

Örtlichkeit:      Röschenz

- Buechbergstrasse nach Huggerwald, Verzweigung bis Gemeindegrenze (Parz. 417)

- Strasse nach Schützenebnet, Grenze zu Kleinlützel (Parz. 1151)

Gegenstand:    2.14 Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder, Landwirtschaft gestattet

Begründung:   Verhinderung von motorisiertem Individualverkehr auf unbefestigten Strassen

Gesetzliche                                       Strassenverkehrsgesetz BL (SVG BL) vom 03.05.2012

Grundlagen:                                      Polizeireglement Röschenz vom 8. Mai 2000

Die verkehrspolizeiliche Anordnung wurde im Amtsblatt vom 29.09.2022 publiziert. Details und Pläne sind unter www.roeschenz.ch ersichtlich.

Der Gemeinderat


Dokumente Plan Buechbergstrasse nach Huggerwald.pdf (pdf, 6751.3 kB)
Plan Schützenebnet.pdf (pdf, 10344.4 kB)


Datum der Neuigkeit 29. Sept. 2022
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