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Fliegen mit Drohnen

Bei der Gemeindeverwaltung sind Reklamationen betr. dem Fliegen mit Drohnen über private Grundstücke eingegangen. Kritisiert wird der Lärm, welche diese Drohnen verursachen und es wird befürchtet, dass Filmaufnahmen gemacht werden.

Das Überfliegen privater Grundstücke mit Drohnen ist nur mit der Bewilligung des Grundeigentümers gestattet. Filmen der privaten Grundstücke oder von Menschenansammlungen sind nicht erlaubt.

Gemäss Polizeireglement der Gemeinde Röschenz dürfen Modellflug- und -fahrzeuge und dergleichen nur an Orten in Betrieb gesetzt werden, wo keine Störung oder Gefährdung von Drittpersonen zu befürchten sind.



Datum der Neuigkeit 14. Sept. 2022
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