Willkommen auf der Website der Gemeinde Röschenz



Sprungnavigation

Von hier aus k?nnen Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4 Seite drucken PDF von aktueller Seite erzeugen

Im ganzen Kanton Basel-Landschaft gilt ein absolutes Feuerwerksverbot

Weiterführende Informationen https://www.waldbrandgefahr.ch/

Im Kanton Basel-Landschaft herrscht vor allem im Wald und im Offenland akute Trockenheit. Die Waldbrandgefahr ist auf Gefahrenstufe 4 (gross). Es ist über den Nationalfeiertag hinaus keine Entspannung der Lage in Sicht. Das Zünden von Feuerwerk aller Art ist deshalb verboten. Es ist zudem weiterhin verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Mindestabstand zum Wald sind 50 Meter.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit steigt die Waldbrandgefahr weiter an. Die prognostizierten Regenfälle sind ausgeblieben oder werden sehr schwach ausfallen, dazu kommt, dass zum Teil Wind aufkommt. Das hochsommerliche Wetter der vergangenen Tage verschärft das Waldbrandrisiko weiter. Ab sofort gilt deshalb ein Feuerwerksverbot. Es ist weiterhin verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Mindestabstand zum Wald sind 50 Meter. Unkontrollierte Feuer können Flurbrände verursachen.

Neu gilt:

  • Das Abbrennen von jeglichen Feuerwerkskörpern ist verboten.
  • Höhen- und 1. August-Feuer sind verboten.

Weiterhin gilt:

  • Es ist verboten im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen (Mindestabstand 50 Meter). Es gilt auch für eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen, sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz-/Kohle-/Einweg-/Gasgrills etc.).
  • Es ist verboten, brennende Zigaretten und andere Raucherwaren oder Streichhölzer weg- zuwerfen.
  • Das Steigenlassen von "Himmelslaternen / Heissluftballonen" (gekaufte oder selbstgefertigte), welche durch offenes Feuer angetrieben werden, ist generell verboten
  • Das Entnehmen von Wasser für den Gemeingebrauch ist verboten. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen zum Beispiel mittels Eimer oder Giesskanne.

Es besteht zudem in vielen Gemeinden ein weitergehendes Feuerentfachungsverbot. Es bedarf länger andauernder Niederschläge, damit sich die Situation entschärft. Allgemein ruft der Kantonale Führungsstab zum sorgfältigen Umgang mit Trinkwasser auf. Empfehlungen oder Einschränkungen im Zusammenhang mit Wassersparen sind Sache der Gemeinden.

 

Badeverbot für Mensch und Tier

Zusätzlich gelten weiterhin die vom Amt für Wald beider Basel verfügten Fischerei-, Bade- und Betretungsverbote.

 


Dokument 2022-07-28_Verfugung_Absolutes_Feuerwerksverbot.pdf (pdf, 101.4 kB)


Datum der Neuigkeit 28. Juli 2022
  • PDF
  • Druck Version