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Verbot zum Abbrennen von Feuerwerk auf dem gesamten Röschenzer Gemeindegebiet

Der Gemeinderat Röschenz ordnet aufgrund der jetzigen Gefahrenlage folgende Massnahmen an:

  1. Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, sowie für selbst mitgebrachte Holz-/Kohle-Grills. Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

  2. Ebenfalls ist es auf dem ganzen Gemeindegebiet das Abbrennen von Feuerwerk und Knallkörpern absolut verboten.

  3. Das Steigenlassen von „Heissluftballonen / Himmelslaternen“ (gekaufte oder selbstgebastelte), welche durch offenes Feuer angetrieben werden, ist generell verboten.

Das Verbot gilt bis auf Widerruf!


Feuerwerksverbot
 

Dokument Verbot_Abbrennen_von_Feuerwerk_2022.pdf (pdf, 90.0 kB)


Datum der Neuigkeit 27. Juli 2022
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