Ausbruch der Krebspest in der Lüssel: Anordnung eines SperrgebietesDas Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hat den Fluss Lüssel auf dem Gebiet der Gemeinden Lauwil, Brislach und Zwingen zum Sperrgebiet erklärt, um eine Ausbreitung der Krebspest zu verhindern. Durch die im Sperrgebiet angeordneten Massnahmen sollen die bedrohten, einheimischen Flusskrebse geschützt werden. Weitere Informationen finden Sie unter: Datum der Neuigkeit 13. Juni 2022
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