Fasnachtsaktivitäten während COVID-19 - Medienmitteilung Kt. BL vom 09.02.2021Während der kommenden zwei Wochen, in denen üblicherweise Fasnachtsaktivitäten stattfinden, gelten die Vorschriften gemäss der Verordnung des Bundesrats über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie weiterhin. Der Regierungsrat verzichtet auf zusätzliche Einschränkungen und ruft hiermit die geltenden Regeln erneut in Erinnerung. Dokument Medienmitteilung BL 09.02.2021.pdf (pdf, 156.2 kB) Datum der Neuigkeit 9. Feb. 2021
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