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14.10.2024 22:17:57


Neuwahlen des Gemeinderates

Neuwahlen des Gemeinde- und des Schulrates sowie der Gemeindepräsidentin bzw. den Gemeindepräsidenten

Der Gemeinderat ordnet gemäss § 25 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte für die Amtsperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028 nachstehende Wahlen an. In unserer Gemeinde sind 2024 folgende Urnenwahlen durchzuführen:

3. März 2024:
7 Mitglieder des Gemeinderates

14. April 2024:
Die Nachwahlen für die am 3. März 2024 nichtgewählten Mandatsträger/innen

9. Juni 2024:

30. Juni 2024:
Die Nachwahlen für die am 9. Juni 2024 nichtgewählten Mandatsträger/innen

 

Wahlverfahren

Die Wahl geschieht laut Gemeindeordnung für alle Behörden nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz).

Die Geschäfts– und Rechnungsprüfungskommission wird durch die Gemeindeversammlung und die Kommissionen durch den Gemeinderat gewählt.
 

Stille Wahl
Die Stille Wahl ist gemäss § 5 der Gemeindeordnung möglich.
 

Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge für alle Wahlen sind bei der Gemeindeverwaltung Röschenz einzureichen und zwar bis:

Dienstag, 2. Januar 2024, 12 Uhr, für die Wahlen vom 3. März 2024;

Montag, 11. März 2024, 12 Uhr, für die Nachwahlen vom 14. April 2024;

Montag, 8. April 2024, 12 Uhr, für die Wahlen vom 9. Juni 2024;

Montag, 17. Juni 2024, 12 Uhr, für die Nachwahlen vom 30. Juni 2024.
 

Wahlvorschlagsformulare

Wahlvorschlagsformulare können nachstehend heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung Röschenz bezogen werden.
 

Inhalt und Form der Wahlvorschläge

Wichtiger Hinweis

Die Wahlvorschläge sind am Einreichetag unbedingt bis spätestens 12.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung, Dorfplatz 1, 4244 Röschenz, einzureichen.

 

Der Gemeinderat


Dokumente Wahlanordnung (pdf, 110.3 kB)
Deckblatt und Bestätigung Wahlvorschläge (docx, 31.8 kB)
Wahlvorschlagsformular (xlsx, 13.9 kB)


Datum der Neuigkeit 17. Okt. 2023
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