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Anpassung der Beiträge für die familienergänzende Betreuung

29. Oktober 2025

Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 27. Oktober 2025 beschlossen, die Beiträge an die familienergänzende Betreuung auf den 1. Januar 2026 anzupassen. Die Tabelle mit den Beiträgen kann im Anhang 1 zum entsprechenden Reglement eingesehen werden.

Reglement über die familienergänzende Betreuung

 

Gemäss § 8, Abs. 2, des Reglements über die familienergänzende Kinderbetreuung kann der Gemeinderat die Höhe der Beiträge gemäss dem Anhang zum Reglement um maximal 15 % erhöhen oder reduzieren. Die vorliegende Erhöhung findet im vorgenannten Rahmen statt, weshalb kein Beschluss der Gemeindeversammlung notwendig ist.