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Tombola- und Lottobewilligung


Tombolas und Lottospiele sind ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr bewilligungspflichtig, müssen aber zwingend beim Fachbereich Bewilligungen gemeldet werden (kostenlos). Die Bedingungen zur Durchführung und die jeweiligen Meldeformulare finden Sie mit dem nachstehenden Link.

https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/bewilligungen/gluecks-und-unterhaltungsspiele/tombola-lottomatch


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