Mieterwechsel, Formular für Vermieter oder online
Zuständiges Amt: Einwohnerdienste MIETERWECHSEL Gemäss §7 des Anmeldungs- und Registergesetzes (ARG) des Kantons Basel-Landschaft sind die VERMIETER oder die in ihrem Namen handelnde Personen verpflichtet, Mieterwechsel der Gemeindeverwaltung mitzuteilen. Zuzüge, Umzüge und Wegzüge sind innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden. Folgende drei Varianten stehen für die Mitteilungspflicht zur Verfügung:
MELDUNG VON MIETERWECHSEL / ONLINE mit Webapplikation Im Rahmen der Arbeiten der Registerharmonisierung wurde eine standardisierte Lösung für die im Kanton Basel-Landschaft obligatorischen Meldungen der Liegenschafts-verwaltungen an die Einwohnerkontrollen entwickelt. Mit dieser Lösung können die Liegenschaftsverwaltungen Mieterwechsel auf eine standardisierte elektronische Weise den Einwohnerkontrollen übermitteln. Mit der Webapplikation können neu kleine und mittlere Liegenschaftsverwaltungen resp. Hauseigentümer ohne professionelle Verwaltung via ein Webformular die benötigten Daten erfassen: https://www.e-service.admin.ch/sis/app/mandant/drittmeldungen/ Diese Erfassungsvariante ist vor allem für Kleinstverwaltungen oder Privatpersonen ohne Standardimmobiliensoftware gedacht. Die eingegebenen Daten werden dann umgewandelt und der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Dokument Mieterwechsel.doc (doc, 75.2 kB)
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