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28.03.2024 18:39:58


Gelegenheitswirtschaft - Wirtebewilligung - Freinacht


Für einzelne Anlässe (Vereinsanlässe usw.) ausserhalb eines Restaurantionsbetriebs ist ein Gelegenheitswirtschaftsgesuch/Freinachtsgesuch nötig.
Die Bewilligung wird durch die Gemeinde am Ort des Anlasses erteilt. Dies gilt ebenso, wenn Anlässe länger als bis 24 Uhr dauern.

Gebührenansätze:

Gelegenheitswirtschaftsbewilligung:

 
Intere Anlässe Extrene Anlässe
CHF 40.00 pro Tag CHF 120.00 pro Tag
Kommerzielle Anlässe Geschlossene Anlässe
CHF 80.00 CHF 80.00 pro Tag (z.B. Delegiertenversammlung)
Vereinintere Anlässe Freinachtsbewilligung
CHF 40.00 pro Tag CHF 40.00 pro Nacht
(z. B. Vereins-/Generalversammlung)

Für alkoholfreie Betriebe können die Gebühren bis 50 % reduziert werden. Gemeinnützigen Gelegenheitswirtschaften kann die Bewilligungsgebühr teilweise oder ganz erlassen werden.
Auflage zum Jugendschutz:
Seit dem 1. Mai 2002 gelten gemäss Lebensmittelverordnung des Bundes gesamtschweizerisch einheitliche Regelungen wegen der Abgabe alkoholischer Getränke.
Gemäss Art. 37a der erwähnten Bundesverordnung dürfen einerseits keine alkoholhaltigen Getränke an unter 16jährige abgegeben werden und andererseits müssen am Verkaufspunkt deutlich sichtbare Schilder angebracht werden, welche auf diese und die Bestimmungen des eidgenössischen Alkoholgesetzes hinweisen.
Bei der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion sind Hinweisschilder (A4-Format, Karton) erhältlich, mit denen auf diese Bestimmungen aufmerksam gemacht werden kann. Diese können kostenlos bestellt werden: Gesundheitsförderung Baselland, Tel. 061 552 62 87, Fax 061 552 69 34, gesundheitsfoerderung@bl.ch.
oder herunterladen unter: www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/pass-und-patentburo/patente-bzw-bewilligungen, Merkblatt: Jugendschutz-Plakat.

Kontrollbänder:
Zur Kennzeichnung des Alters bei Festveranstaltungen sind Kontrollbändchen erhältlich bei Fachstelle Alkohol und Sucht Blaues Kreuz beider Basel, 4410 Liestal

Gleichzeitig bitten wir Sie, Ihr Verkaufs- und Servicepersonal zu instruieren, dass die gesetzlichen Bestimmungen unbedingt eingehalten werden müssen und auch Ausweise verlangt werden dürfen.

Im Auftrag der eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) machen wir Sie gerne auf die neue Homepage der EAV www.jalk.ch in Bezug auf den Jugendschutz (Alkoholabgabe) bei Veranstaltungen aufmerksam.


 


Dokument Gesuch um Erteilung Gelegenheitswirtschaftsbewlligung - Freinachtbewilligung (pdf, 110.2 kB)

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