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Halogen- und Energiesparlampen, Neonröhren

Zurück zur Verkaufsstelle oder dem Lieferanten.

Der Verkauf ist gesetzlich zur Rücknahme verpflichtet.
Wichtig  Leuchstoffröhren und Energiesparlampen gehören nicht in den Hauskehricht.
WICHTIG: unbeschädigt abgeben.

Entladungslampen sind Sonderabfälle.
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