https://www.roeschenz.ch/de/verwaltung/abfall/abfallarten/welcome.php?action=show&object_id=4462
24.04.2024 20:17:46


Halogen- und Energiesparlampen, Neonröhren

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Der Verkauf ist gesetzlich zur Rücknahme verpflichtet.
Wichtig  Leuchstoffröhren und Energiesparlampen gehören nicht in den Hauskehricht.
WICHTIG: unbeschädigt abgeben.

Entladungslampen sind Sonderabfälle.
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