Friedhof: Anliegen an die Hundehalter/innenIn letzter Zeit wurde vermehrt Hundekot auf dem Areal des Friedhofes festgestellt. Für die Angehörigen von Verstorbenen und den Mitarbeitern der Gemeinde ist dies bei der Pflege der Grabstätten resp. der Friedhofanlage ein äusserst unangenehmer Tatbestand.
Hunde haben gemäss Hundereglement auf dem Friedhofareal an der Leine geführt zu werden und sollten demnach nicht in der Lage sein, ihren Kot unkontrolliert zu platzieren. Die Pflichten der Hundehalterinnen und Hundehalter sind im Hundegesetz festgehalten. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Gemeinderat vor, Massnahmen im Sinne der § 11 und § 12 des Hundereglementes anzuwenden. Datum der Neuigkeit 11. Nov. 2020
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