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17.05.2024 20:26:41
Die 9 Versammlungsteilnehmenden (inkl. Gemeinderat) fassen die nachfolgenden Beschlüsse:
Gegen die Beschlüsse dieser Versammlung kann innert 30 Tagen das Referendum ergriffen und diese somit zur Urnenabstimmung gebracht werden. Dazu sind die Unterschriften eines Zehntels aller Stimmberechtigten erforderlich. Vom Referendum ausgenommen sind gemäss Gemeindegesetz: Verfahrensbeschlüsse (z.B. Protokollgenehmigung, Ablehnungsbeschlüsse, Wahlen, Gemeindebeschlüsse sowie die über den Voranschlag, die Nachtragskredite, die Jahresrechnung, den Steuerfuss und die Gebührenanlage).
Röschenz, 16. Juni 2023 Der Gemeinderat
Dokument Beschlusse_der_Gemeindeversammlung_vom_15.06.2023.pdf (pdf, 137.6 kB)
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